Ist zwar schon n bissl her das Thema, aber ich kenne solche Fälle, wies hier beschrieben ist.
Mir wurde dabei gesagt, dass man versichert ist, sobald man nach Aufforderung irgendwo mit anpackt. Wichtig ist hierbei aber die klare Aufforderung zur Hilfe seitens des Veranstalters oder dazugehöriger Mitarbeiter ist. Also nur wenn an dich die ausdrückliche Frage kommt, ob du mal eben mit anpacken kannst, dann wärest du versichert. Packst du freiwillig , ohne vorherige Aufforderung mit an, kannst passieren, dass du im Schadenfalls Probleme mit der Versicherung bekommst.
In dem Theater, wo ich gearbeitet hatte, gab es folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter hat dem Künstler geholfen das Auto einzuladen. Dabei ging eine Leinwand kaputt als der Techniker das Ding in den Kofferaum legte und die Klappe zu fiel. Die Versicherung hatte hier nicht bezahlt, da der Techniker unaufgefordert geholfen hatte. Hierbei sei kein gültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen, war am Ende die Erklärung. Bei einer vorherigen Aufforderung oder Anfrage durch den Künstler wäre ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen, woraufhin die Versicherung dann wohl gezahlt hätte.