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18.06.2011, 11:07

Wann wird aus einem Gast ein Mitarbeiter?

Hallo,

Ich hätte da mal eine versicherungstechnische Frage. Ich bin sozusagen "Hobbymusiker", spiele in einer Band und es gibt auch den ein oder anderen Auftritt im Jahr. Nur: Geld fliesst da fast nie, höchstens mal ein bisschen Benzingeld.

Meine Frage geht aber in folgende Richtung: wie oft kommt es vor, dass man beinm Auf- und Abbau hilft, und zwar nicht nur Instrumente, sondern evtl. auch Teile der PA- oder Lichtanlage? Relativ oft! Wenn mir dabei etwas kaputtgeht, kann ich dann noch sagen "ich bin privat hier", ich stand nur gerade ungünstig?

Oder würde ein professioneller PA-Mensch gar nicht erst einem zufällig herumstehenden Musiker irgendwelche Sachen in die Hand drücken, damit genau DAS nicht passiert?

Des Öfteren ist man ja auch einfach nur Gast und hilft trotzdem, weil man die Leute halt kennt und nicht "faul" danebenstehen möchte.

Kann ich dann einfach sagen: ich bekomme kein Geld dafür, also ist das "privat" und bin somit privat haftpflichtversichert?
Ich weiss, das sollte ich einen Versicherungsfachmann fragen, aber vielleicht hatte der ein oder andere hier schon mal Berührung mit diesem Thema und kann etwas dazu sagen.



vg

raybo
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26.08.2011, 16:32

Hi, na versichert wirst du da nicht sein.... das glaube ich kaum es ist ja nicht deren sache wen du mit anpackst!

LG Danny
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3

23.01.2012, 12:08

Ist zwar schon n bissl her das Thema, aber ich kenne solche Fälle, wies hier beschrieben ist.

Mir wurde dabei gesagt, dass man versichert ist, sobald man nach Aufforderung irgendwo mit anpackt. Wichtig ist hierbei aber die klare Aufforderung zur Hilfe seitens des Veranstalters oder dazugehöriger Mitarbeiter ist. Also nur wenn an dich die ausdrückliche Frage kommt, ob du mal eben mit anpacken kannst, dann wärest du versichert. Packst du freiwillig , ohne vorherige Aufforderung mit an, kannst passieren, dass du im Schadenfalls Probleme mit der Versicherung bekommst.

In dem Theater, wo ich gearbeitet hatte, gab es folgenden Fall:
Ein Mitarbeiter hat dem Künstler geholfen das Auto einzuladen. Dabei ging eine Leinwand kaputt als der Techniker das Ding in den Kofferaum legte und die Klappe zu fiel. Die Versicherung hatte hier nicht bezahlt, da der Techniker unaufgefordert geholfen hatte. Hierbei sei kein gültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen, war am Ende die Erklärung. Bei einer vorherigen Aufforderung oder Anfrage durch den Künstler wäre ein mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen, woraufhin die Versicherung dann wohl gezahlt hätte.
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