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Wohnort: Sonneberg

Beruf: Einzelhändler

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04.10.2009, 17:02

Auflagen,Vorschriften und sonstiges

Hi ihr Technicans,

Ich hab da ein paar kleine Fragen,und zwar bin ich ab nächstes Jahr mit ner coverband (Partymusik auf kirmes) unterwegs und ich übernehm die Beleuchtung und Bühnenbau.Nun wollte ich wissen welche Auflagen etc. erfüllen muß damit das auch ordnungsgemäß abläuft, und wie das Versicherungstechnisch funktioniert. Die Bühne ist egtl. normal Standart bei solchen Bands, also 4 Traversenlifte und Traversen. Beleuchtung :Scanner,PAR´s,Blinder,Strobo etc. Und das wichtigste, da ich ja über die Band das mache und nicht alleine Veranstaltungstechnik betreibe, wie läuft das mit dem Anmelden (gewerbeamt) oder macht das die Band, oder ist keine Anmeldung notwendig.

Danke schonmal für eure Hilfe

mfg Arldi
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07.10.2009, 11:12

Grundsätzlich verantwortlich für die Veranstaltung, ist der jeweilige Betreiber der Versammlungsstätte (siehe MVStättV). D.h. die jeweilige Location muss einen Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik (Technischen Leiter) beauftragen, der auch für notwendige Genehmigungen und behördliche Meldungen verantwortlich ist. Diesem müsstet Ihr einen Technischen Nachweis über Eure komplette veranstaltungstechnische Anlage (inkl. Bühne bzw. im Amtsdeutsch Szenenfläche) vorlegen.
Ihr solltet ebenfalls einen Technischen Leiter ("Produktionsleiter") beauftragen, der den Auf- und Abbau sowie den Betrieb (Show) sicherheitstechnisch managed, sowie die Technischen Unterlagen zusammenstellt. Nach Deinen Angaben würde ich hier eine geprüfte Fachkraft für Veranstaltungstechnik ansetzen, die vom Tourveranstalter eingesetzt werden muss.
Als Techniker ist es mit Deine Verantwortung für eine technisch sichere Umsetzung zu sorgen, und den Tourveranstalter (Deinen "Auftraggeber") zu beraten und für eine qualifizierte technische Aufsicht zu sorgen.
Da hier eine Niederspannungsanlage installiert wird, ist es u.a. Aufgabe des Technisch Verantwortlichen die Prüfung vor jeder Inbetriebnahme sicherzustellen.

Eine Anmeldung bei dem Gewerbeamt ist nur notwendig wenn man ein Gewerbe betreiben möchte. Es gibt auf jeden Fall eine Firma oder Organisation, auf dessen Namen die Tour stattfindet (Wenn nicht, dann muss eine installiert werden. Z.B. auch in Form eines Kleingewerbes als Nebentätigkeit oder man wendet sich an eine Agentur oder auch freiberuflichen Tour-/Produktionsmanager.). Auf diesen Tourveranstalter laufen auch die Versicherungen. Mit der Ausnahme von Subunternehmern, die eine eigene Berufs- oder Betriebshaftpflicht für ihre Tätigkeit haben müssen. Ferner sollten sich auch örtlicher Veranstalter sowie Betreiber der Versammlungsstätte für ihre Risiken versichern. - Das Equipment sollte der Mieter oder Eigentümer versichern.

Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von »eventdspor« (08.10.2009, 09:46)

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10.11.2009, 19:56

Da hätte ich auch mal eine Frage zu

ich würde auch gerne nebenher auf Geburtstagen und für Vereinen etc. meine Anlage vermieten und auch aufbauen.

Wie ist das denn wenn man ein Nebengewerbe anmelden würde, müsste mann dafür eine Abgeschlossene Ausbildung oder sonstiges haben? Oder kann man das dann als Leihe einfach so machen.

Wie sieht es aus mit Versicherung wenn einem zB. die Box aufen Kopf fällt (also nicht einem selbst sondern einem Gast der Veranstalltung) ?
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4

11.11.2009, 18:26

Hallo,

meines Wissens ist eine Qualifikation für die Gewerbeanmeldung nicht erforderlich. Eine Versicherung wird in der Regel jedoch einen Kompetenznachweis fordern.
Qualifikation oder Berufserfahrung, wenn nicht beides.

Grundsätzlich verantwortlich für die Technische Sicherheit und auch die Versicherung der Besucher sowie der Mitarbeiter ist der Betreiber der Versammlungsstätte. Dieser beauftragt in der Regel einen Technischen Leiter (Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik) mit der Überwachung der relevanten Vorschriften. Als externer Dienstleister bist auch Du für Deine Installation verantwortlich, auch wenn der TL die Hauptverantwortung trägt. D.h. wenn eine Box auf einen Besucher fällt, seid ihr beide haftbar. Ferner ist es Deine Verantwortung in Deinem Betrieb für die technische Sicherheit zu sorgen. Wenn Du diese Aufgabe nicht selber wahrnehmen kannst, musst Du eine entsprechnde Fachkraft damit beauftragen/einstellen. Die Auswahlverantwortung und Kontrollpflicht bleibt beim Unternehmer. - Der Unternehmer ist für die Einhaltung der Vorschriften in seinem Betrieb verantwortlich. Wenn er die Einhaltung nicht persönlich überwachen kann, muss er richtig qualifiziertes Personal mit dieser Aufgabe beauftragen und die Ausführung kontrollieren, um seiner Verantwortung nachzukommen.
Es muss einem klar sein das Strom selbst bei Kleinstveranstaltungen eine Lebens- und Brandgefahr darstellen kann. Lebens- und Gesundheitsgefahr geht auch von Lasten über Personen aus. Somit sollte der Errichter einer veranstaltungstechnischen Anlage diese fachgerecht errichten können. In der Praxis wird es wahrscheinlich (und hoffentlich) schwierig ohne entsprechende veranstaltungstechnische Kompetenz (Qualifiaktion) Aufträge zu bekommen. Wenn Du selbst über keine Qualifikation verfügst, solltest Du eine Fachkraft hinzuziehen (beauftragen), ob frei oder angestellt. Hier jedoch auch wieder das Sozialrecht beachten! Diese Fachkraft sollte dann auch einen Versicherungsabschluß ermöglichen.
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