Für den Auf- und Abbau sind auch D8-Kettenzüge zugelassen. Der Knackpunkt ist, dass Fahren der Traverse über Personen.
- D8-Zug: Verfahren und Hängen über Personen unzulässig. D.h.: Wenn sich niemand während des Auf- u. Abbaus unter der Traverse aufhalten muss, kannst Du die Traverse / das Rigg / den GroundSupport mit D8-Zügen fahren. In der "Endpostion" (Hängepostion) müssen die D8-Züge jedoch totgehängt werden oder mit einer Sekundärsicherung versehen werden. Eine Abhilfe ist hier der "D8+"-Kettenzug. Bei diesem entfällt die Sekundärsicherung bzw. das Tothängen.
Achtung: Auch bei D8+ -Kettenzügen müssen Textilschlingen mit einer feuerfesten Sekundärsicherung versehen werden.
(§ 9 BGV C1, 5. Absatz der Durchführungsanweisung)
- C1-Zug: Verfahren und Hängen über Personen zulässig.: Für Auf- u. Abbau nicht notwendig, wenn sich während des Fahrens der Traverse keine Personen unter der Truss / dem Rigg / dem GroundSupport aufhalten oder bewegen müssen.
Empfohlene Literatur: VPLT SR2.0 - Standard (zu beziehen über den VPLT; auch als Download)
Von Handkettenzügen rate ich hier ab (Ausnahme ist eventuell Punkt 2; wobei hier besonders auf die Belastung in den Anschlagpunkten zu achten ist), da eine gleichmäßige Lastverteilung auf die Anschlagpunkte nicht sichergestellt ist. Aus der ungleichen Lastverteilung resultierende Probleme: Überlastung von Zugpunkten, Verzerrungen und Biegungen in den Traversen und Verbindungen, daraus folgende Überlastung der Traversen
- GroundSupport mit Handkettenzügen? Kann kompliziert werden, da er durch die, zu erwartende ungleichmäßige Lastverteilung, wahrscheinlich schnell verkantet. Und auch hier Verbiegung und Überlast.
Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von »eventdspor« (06.06.2008, 00:01)