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03.11.2010, 14:23

Zulässige Verbindungsgieder bei Szenische Verwandlungen

Hallo,



was sind sinnvolle und zugelassene Verbindungsglieder bei szenischen
Verwandungen.



z.B.: Kettennotglieder/Kettenschnellverschluß ; Zulässig oder nicht?

z.B.: Seilschloss/Keilschloss/Keilendklemmen ; Zulässig oder nicht?



Darf man Kettenschnellverschlüße mit Gleidspray gäniger machen?

Darf man Drahtseile streichen?

Darf man Bergsteigerausrüstung zum sichern von Personen in Flugwerken
verwenden? Wenn ja, welche Sicherheitsfaktor muss eingerechnet werden?



Über eine Antwort würde ich mich freuen.
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08.11.2010, 10:40

Zulässige Verbindungsgieder bei Szenische Verwandlungen

Hallo,



achte am besten darauf, dass Du BGV C1 ZERTIFIZIERTE Anschlagmittel verwendest. Diese sind üblicherweise im Profishop für Veranstaltungstechnik zu erhalten. Bei Schäkeln, Ösen etc gibt es anwendbare Din Normen mit den entsprechenden Belastungsangaben/2.



Nehmen wir beispielsweise eine Ringmutter M10 nach DIN582-C15E-(A2K). Diese darf lt. Hersteller mit 230 kg belastet werden (6-Fache Sicherheit). Entsprechend der BGV C1 darf dieser jedoch nur mit 115 kg belastet werden (12-Fache Sicherheit).



Noch Fragen?



RK Medientechnik
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08.11.2010, 10:52

Zu den anderen Fragen

Kettenschnellverschluss: Ja, prinzipiell zulässig

Seilschloss: Versteh ich nicht? Für was soll es eingesetzt werden?



Darf man Kettenschnellverschlüße mit Gleidspray gäniger machen? Aber klar doch, jedoch ist die Voraussetztung, dass er sich dadurch nicht selbstständig öffnet.

Darf man Drahtseile streichen? Hmm, die bauliche Veränderung ist untersagt. In wie weit dies bei diesem Fall zutrifft. Gute Frage... Aber selbst wenn, der Lack würde nicht lange halten :-)

Darf man Bergsteigerausrüstung zum sichern von Personen in Flugwerken
verwenden? Wenn ja, welche Sicherheitsfaktor muss eingerechnet werden? Gegenfrage, welches erhöhtes Gefahrenpotential hat ein Veranstaltungstechniker im Vergleich zum Bergsteiger?
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Beiträge: 2

Wohnort: Berlin

Beruf: Fachkraft für Veranstaltungstechnik

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09.12.2010, 15:27

Fluggeschirr und Stahlseile streichen

Zum Thema Stahlseile streichen:
Ich glaube nicht, dass das zulässig ist, da
man (wenn du sie lackieren würdest) mögliche Schäden unterm Lack evtl. nich
mehr erkennen kannst. Soll heißen, dass du nicht mehr eindeutig beurteilen
kannst, ob das Stahlrseil safe ist. Es könnte ja rosten unterm Lack, oder
Ähnliches...

Zum Thema Fluggestell:
Hier stellt sich die Frage, ob du dich selbst bzw. einen
Techniker oder einen Künstler sichern willst. Egal wen du sichern möchtest,
denke ich, dass eine Bergsteigerausrüstung nicht ausreicht. Diese besteht ja
meistens nur aus einem Beckengurt. Du brauchst einen Gurt, der sowohl um Becken
und Oberkörper/Schultern geht! Im Fehlerfall könnte man sich ja im Gurt drehen
und es besteht die Gefahr dass man rausfällt (Im Falle eines reinen Beckengurts).
Und wenn du einen Künstler über die Bühne "fliegen" lassen willst,
gibt es dafür sicherlich nochmal speziellere Fluggeschirre. Ganz genau weiß ich
es aber nicht in Bezug auf den Künstler...


Wenn du dich da noch weiter belesen möchtest sind hier
noch ein paar Verordnungen:


BGI 826 - Auffabgsysteme wählen, anwenden, prüfen
BGR 198 - Einsatz von PSA gegen Absturz
GUV-R 198 - Benutzung von PSA
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