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10.04.2008, 22:02

Sachkunder Veranstaltungsrigging

Mal so in die Runde gefragt - was haltet Ihr denn vom dem Lehrgang "Sachkundiger Veranstaltungsrigging" ?
Keep on Rigging.
Daniel.
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09.06.2009, 12:29

Ja das würde mich auch intresieren. Kann man Rigger werden ohne eine Ausbildung zum VA zu haben ?
danke schon mal im voraus :D
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09.06.2009, 15:50

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3 Qualifikation

3.1 Zulassungsvoraussetzungen
Zum Lehrgang kann zugelassen werden, wer folgende Nachweise erbringt:
- mathematische Grundkenntnisse
- Ersthelferbescheinigung, nicht älter als 24 Monate
- G 41 (Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeiten in Höhen)
- Mindestalter 21 Jahre
- abgeschlossene Ausbildung als Fachkraft für VT oder
- nachgewiesene, fachbezogene und mindestens dreijährige Tätigkeit in der VT
(ggf. Verkürzung der Zeit durch nachgewiesene, besondere Eignung möglich)

3.2 Erhaltung der Qualifikation
- gültige Ersthelferbescheinigung
- gültige G 41 (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Arbeiten in Höhen)
- gültige Sachkunde für das Verwenden von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz in der VT
- Aufnahme der Tätigkeit innerhalb von 2 Jahren nach Ablegung der Prüfung.
Der Sachkundige für Veranstaltungs-Rigging ist verpflichtet, sich regelmäßig weiterzubilden.

3.3 Aberkennung der Qualifikation
Die Aberkennung der Qualifikation ist nach geltendem Recht möglich, z.B. bei Leichtfertigkeit oder
grober Fahrlässigkeit.


zu beachten auch:

Anhang II – Nachweise praktischer Tagewerke

Neben dem 27-tägigen Lehrgang müssen zum Erreichen des Abschlusses zum „Sachkundigen für Veranstaltungs-
Rigging“ eine Mindestanzahl an Tagewerken mit anspruchsvollen Rigging-Tätigkeiten
nachgewiesen werden.
Dies können sein:
- 15 Tagewerke in einem Riggingbetrieb
- 15 Tagewerke mit einem Sachkundigen für Veranstaltungs-Rigging
- 15 Tagewerke in einem Veranstaltungstechnik-Dienstleistungsbetrieb (hierfür kommen in der Regel
nur größere Betriebe in Frage, in denen anspruchsvolle Rigging-Aufgaben anfallen)
Die auf Seite 2 genannten Bildungsträger geben gerne Auskunft über die entsprechenden Betriebe.


Dokumentation der praktischen Tagewerke

Über alle praktischen Tagewerke ist eine ausführliche Dokumentation zu erstellen. Diese muss mindestens
folgende Informationen enthalten:
- Datum und Ort der Veranstaltung
- Beschreibung der eigenen Tätigkeit und Position
- Beschreibung des eingesetzten Materials (mit Begründung)
- Dokumentation der eingebrachten Lasten
- Planung, Bewertung und Durchführung der Veranstaltung bezügl. Equipments
- Bewertung von Sicherheitsfragen
Jede Dokumentation des Tagewerkes muss die Bestätigung des zuständigen Technischen Leiters oder
einer anderen an der Veranstaltung beteiligten geeigneten Person enthalten.
Diese Person ist mit Namen, Position und Adresse aufzuführen.


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Auszug aus dem VPLT SR 3.0-Standard >Sachkundiger für Veranstaltungsrigging<
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »eventdspor« (09.06.2009, 15:59)

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