Hi Lightcrew-Sonnenberg,
im Grunde kann ich da nur auf die Veranstaltungsrichtlinie bzw. die Sammlungsstättenverordnung (VStättV) in deinem Bundesland verweisen...
Dort steht genau drin, bei welcher Veranstaltungsart was erfüllt sein muss.
Bei weiteren Fragen sollte eigentlich deine Stadtverwaltung/Bürgermeister dir konkretere Auskunft erteilen können.
Das ist sicherer, als sich auf eine Antwort hier im Forum zu berufen... wenn etwas schief geht, interessiert das keinen Richter, das in einem Forum jemand was geschrieben hat ;-)
Viele Grüße, DJ Cubus