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Wohnort: Sonneberg

Beruf: Einzelhändler

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01.09.2010, 22:32

Nachfrage

Nun , das jetzt meine ganzen zweifel ein ende haben.

Darf ich als nicht ausgebildeter Veranstaltungstechniker/elektriker eine lichtanlage auf und abbauen und bedienen.

Es handelt sich in der größenordnung um eine Bühne von 8 x 6 meter, mit traversenlift bis 250 kg und ca 25 kw leistung. Scanner,par, blinder, etc. Sowas wo meist bei bands im bierzelt steht.

Kenntnisse und Vorschriften sind bekannt und halte ich ein.

Oder muß ich etwas nachweisen. egtl reicht es doch wenn es ein sachverständiger prüft.



danke für die antwort
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2

28.02.2011, 19:30

Hi Lightcrew-Sonnenberg,

im Grunde kann ich da nur auf die Veranstaltungsrichtlinie bzw. die Sammlungsstättenverordnung (VStättV) in deinem Bundesland verweisen...

Dort steht genau drin, bei welcher Veranstaltungsart was erfüllt sein muss.
Bei weiteren Fragen sollte eigentlich deine Stadtverwaltung/Bürgermeister dir konkretere Auskunft erteilen können.

Das ist sicherer, als sich auf eine Antwort hier im Forum zu berufen... wenn etwas schief geht, interessiert das keinen Richter, das in einem Forum jemand was geschrieben hat ;-)

Viele Grüße, DJ Cubus
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